Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist das wichtigste zur Erlangung von Nachteilsausgleichen und Steuervorteilen.
Je nachdem, welche Merkzeichen und GdB (Grad der Behinderung)
auf dem Schwerbehindertenausweis angegeben sind, richten sich die Ersparnisse und Vergünstigungen.
Es gibt folgende Merkzeichen:
G = Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit.
aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung.
H = Hilflosigkeit
Bl = Blindheit
Gl = Gehörlosigkeit
TBl = Taubblindheit
B = Begleitperson
1.Kl = 1. Klasse
RF = Rundfunkgebühren (Vergünstigung/Befreiung)
Es gibt noch weitere Merkzeichen für Kriegsgeschädigte, auf die Ich hier nicht weiter eingehe, da Sie extrem selten vergeben werden.
Die Beantragung:
Es gibt 2 mir bekannte Wege, den Schwerbehindertenausweis zu beantragen
- Während des Krankenhausaufenthalts über den Sozialen Dienst des Krankenhauses
- Persönlich bei Ihrem Versorgungsamt vor Ort
Beantragungsdauer
Die Beantragungsdauer bis zur Aushändigung des Schwerbehindertenausweises beträgt 2 – 6 Monate